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Sommerach

(ca. 1.500 Einwohner)

Zahlen und Fakten

Mit Resten der alten Dorfbefestigung, dem Maintor (1585) und dem ehemaligen Zehnthof (um 1700) ist Sommerach ein Winzerdorf zum Erleben, Genießen und Wohlfühlen.

- 100 Winzerfamilien bewirtschaften 250 ha Weinberge

- 1 Winzergenossenschaft & 22 selbstvermarktende Betriebe

- Weinlagen Sommeracher Katzenkopf, Engelsberg, Rosenberg

- Vielfältige kulturelle Veranstaltungen pro Jahr

 

Ausflugsmöglichkeiten und Aktivitäten

Neben bemerkenswerten Sehenswürdigkeiten im Ort und nahen Umkreis bietet Sommerach einige Naherholungseinrichtungen. Campingplatz, Baggerseen, Wander- und Radwege, Aussichtsturm und nicht zuletzt der Rebsortenlehrpfad machen den Ort und seine Umgebung zu einem attraktiven Ausflugs- und Erholungsziel.

Gästeführungen

Veranstaltungen

Anreise & Parken

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Kommunalwahl 2026

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kommunalwahl 2026:

Wahlergebnisse zur Kommunalwahl 2026

Hier finden Sie die Wahlergebnisse zur Kommunalwahl ab Sonntag, 08. März 2026 ab 18 Uhr:

Informationen zur Briefwahl 
 

Öffnungszeiten am Wahlwochenende

Das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Volkach weist anlässlich der Kommunalwahl am 08. März 2026 darauf hin, dass ab dem 05.03.2026 Wahlberechtigte nur noch persönlich im Wahlamt vorbeikommen können, um die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Außerdem teilt die Deutsche Post mit, dass die Wahlbriefe (Briefwahlunterlagen) spätestens drei Tage vor dem Wahltermin in einen Briefkasten der Deutschen Post geworfen oder in einer Filiale der Deutschen Post abgegeben sein sollen. Am Samstag, 07.03.2026 werden letztmals alle Briefkästen im Wahlgebiet im Regelverfahren geleert. Danach müssen die Wahlbriefe direkt in den Briefkasten der Verwaltungsgemeinschaft Volkach, Marktplatz 1, 97332 Volkach, eingeworfen werden.

Öffnungszeiten des Wahlamtes

Der letztmögliche Tag zur Beantragung eines Wahlscheins (Briefwahl) ist Freitag, 06. März 2026. Das Wahlamt hat an diesem Tag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.

Das Wahlamt ist am Samstag, 07. März 2026 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Hier kann jeder vorsprechen, der glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist. Nach Prüfung im Wahlamt kann hier unter Umständen ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.

Das Wahlamt hat am Wahlsonntag, 08. März 2026 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr für den Bürgerverkehr geöffnet. Das Wahlamt ist am Wahlsonntag unter 09381/401-132 oder 09381/401-134 zu erreichen. Eine Wahlscheinbeantragung ist an diesem Tag nur möglich, wenn eine plötzliche, nachgewiesene Erkrankung ein Betreten bzw. Aufsuchen des Wahlraumes unmöglich oder unzumutbar macht.

Kommunalwahl einfach erklärt

 

Die Kommunalwahl betrifft uns alle – denn hier wird entschieden, wer unsere Kommune in den kommenden Jahren gestaltet. Doch wie genau läuft die Wahl ab? Damit Sie gut informiert sind, finden Sie über den folgenden Link die wichtigsten Informationen rund um die Kommunalwahl:

 

Kommunalwahl in Bayern: Wie kann ich wählen?
 

Broschüre (BLZ Bayern) Kommunalwahl einfach erklärt

Briefwahl beantragen


In ganz Bayern, so auch an der Mainschleife, werden am 8. März 2026 Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Stadt-/Gemeinderäte gewählt.  

Auch zum 8. März 2026 kann jeder die Briefwahl beantragen. 

Ab Ende Januar werden bayernweit die Wahlbenachrichtigungen versandt, darunter auch der Antrag für die Briefwahl. Dieser muss vollständig ausgefüllt und mit der Wahlbenachrichtigung bis spätestens 06.03.2026, 15 Uhr, an das Wahlamt der VG Volkach, Marktplatz 1, 97332 Volkach, geschickt oder dort abgegeben werden. Man kann den Antrag auch online stellen – mithilfe des QR-Codes oder über die Homepage www.stadt-volkach.de .  

Wichtig:  
Wer die Briefwahlunterlagen nicht mit der Post verschickt, muss den Umschlag bis spätestens 18 Uhr am Wahlabend im Wahlamt im Volkacher Rathaus abgeben. Die Unterlagen können auch durch eine für die Entgegennahme der Unterlagen bevollmächtigte Person abgeholt werden. Das Antragsformular für den Wahlschein (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) enthält bereits eine entsprechende Formulierung für eine Vollmacht. Eine bevollmächtigte Person darf aber höchstens vier Wahlberechtigte vertreten und muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Die eigentlichen Briefwahlunterlagen dürfen in Bayern frühestens ab dem 16.02.2026 ausgegeben, bzw. verschickt werden, also 20 Tage vor der Kommunalwahl.  

Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, sich jedoch zum Zeitpunkt der Wahl im Ausland befindet, kann wie beschrieben die Briefwahl beantragen und auf der Wahlbenachrichtigung die Adresse aus dem Ausland angeben. Leider dürfen auch hier per Gesetz die Briefwahlunterlagen erst ab dem 16.02.2026 versandt werden und müssen bis spätestens 08.03.2026, 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Das Wahlamt verschickt die Briefwahlunterlagen per Express und es wird empfohlen die Unterlagen ebenfalls auf schnellstem Wege an das Wahlamt zurückzuschicken.  

Wer seine Stimme im Wahllokal am 8. März abgeben möchte, sollte seine Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dabeihaben.